Babysitter Vermittlung

Richtpreise Babysitterdienst:

Fr. 7.- bis Fr.9.- / Std.

Je nach Alter und Anzahl der zu betreuenden Kinder

Nachtpauschale mindestens Fr. 30.-

Eine Nachtpauschale kann dann berechnet werden, wenn der Hütedienst ab 19 Uhr länger als 4 Stunden dauert. Die Zeit vor 19 Uhr wird pro Stunde ausbezahlt. Die übrige Nachtzeit gilt als Schlafenszeit und wird nicht zusätzlich entschädigt. Bei Übernachtungen kommt das Frühstück hinzu.

Für Fragen und weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Babysittervermittlungsstelle.

die Babysitterin / der Babysitter...

  • hat einen Babysitterkurs des Schweizerischen Roten Kreuzes besucht (mit Ausweis)
  • nimmt sich Zeit für Ihr Kind
  • geht auf die Bedürfnisse Ihres Kindes ein
  • passt sich den Familiengewohnheiten an
  • ist verschwiegen gegenüber Drittpersonen
  • ist ehrlich, pünktlich und gesund
  • räumt alle Gegenstände auf, die gebraucht wurden (Geschirr, Windeln, Spielsachen usw.)
  • empfängt Besuche nur mit Ihrer Erlaubnis
  • trinkt keine alkoholischen Getränke und raucht nicht während des Hütedienstes
  • haftet für allfällige Schäden (eine Haftpflichtversicherung wird empfohlen)

die Eltern...

  • räumen den Jugendlichen genügend Zeit ein, um das Kind und dessen Umfeld vor einem ersten Einsatz kennen zu lernen
  • informieren über die Eigenheiten und Gewohnheiten des Kindes (Essen, Schlafen, Spielen, Toilette, Medikamente usw.)
  • zeigen, wo sich Ersatzkleider, Bettwäsche, Pflegeutensilien usw. befinden
  • zeigen, wo die Apotheke ist
  • schreiben alle wichtigen Adressen und Telefonnummern auf
  • geben an, wo sie zu erreichen sind
  • geben dem Babysitter einen Wohnungsschlüssel
  • kommen zur vereinbarten Zeit nach Hause
  • sorgen in der Nacht für Begleitung nach Hause
  • bezahlen die Babysitterin / den Babysitter sofort nach jedem Einsatz

Hinweis

Die Hauptverantwortung für das Kind bleibt bei den Eltern!

Franziska Steinegger

Babysittervermittlungsstelle Schwyz / Galgenen

Franziska Steinegger,

055/440 67 29